Präventionsbehandlungen
Präventionsbehandlungen sind vorbeugende Behandlungen am einzelnen Patienten. Eine Verordnung ist für diese nicht erforderlich.
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Präventionskurse
Präventionskurse sind Gruppenkurse, welche bezuschusst werden.
Vom Gesetzgeber wurden in § 20 SGB V Maßnahmen der Primärprävention definiert, bei denen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber Ihrer Krankenkasse haben. Wir bieten hierzu entsprechende, von der AOK Plus und der Zentralen Prüfstelle Prävention (alle anderen Kassen) zertifizierte Kurse an.
Sie schließen mit uns vor Kursbeginn einen entsprechenden Vertrag und bezahlen die Kursgebühr an uns. Nach Abschluss des Kurses erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung, welche Sie dann zur Kostenerstattung an Ihre Krankenkasse einreichen. Ob und in welcher Höhe Ihre Kasse die Kosten übernimmt, klären Sie bitte jeweils vor Kursbeginn mit Ihrer Kasse.
Unterstützende Maßnahmen und sonstige Leistungen
"Unterstützende Maßnahmen" können bei entsprechender Indikation im Rahmen einer Behandlung durchgeführt werden und verbessern den Behandlungserfolg.
"Sonstige Leistungen" sind Leistungen, welche nicht separat aufgeführt sind und behandlerbezogen abgerechnet werden.