Thermotherapie
Wärmetherapie
Definition:
Behandlung mit gestrahlter oder geleiteter Wärme durch unmittelbare Erwärmung.
Therapeutische Wirkung:
- Arterielle Hyperämie, Stoffwechselsteigerung, dadurch auch entzündungshemmend.
- Muskeldetonisierung.
- Verbesserung der Dehnfähigkeit von bindegewebigen Strukturen.
- Reflektorische Reaktionen auf innere Organe.
- Schmerzdämpfung.
- Vegetativ/psychische Entspannung bei großflächiger Wärmeapplikation.
- Als ergänzendes Heilmittel zu anderen physikalischen Maßnahmen zur Wirkungssteigerung.
Schädigungen/Funktionsstörungen:
- Schmerzen im Bereich des Bewegungssystems, bei Akzeptanz von Wärme.
- Muskelverspannungen.
- Schmerzen im Bereich innerer Organe, bei Akzeptanz von Wärme.
Therapieziel:
- Schmerzdämpfung.
- Muskeldetonisierung und verbesserte Dehnfähigkeit bindegewebiger Strukturen.
- Verbesserung der Durchblutung.
Kältetherapie
Definition:
Behandlung mit lokaler Applikation intensiver Kälte in Form von Eiskompressen (in Eiswürfel getauchte bzw. mit Eiswürfeln gefüllte oder mit Salzwasser gefrorene Frottiertücher), tiefgekühlten Eis-/Gelbeuteln (in strapazierfähiger Plastikfolie eingeschweißte gelartige Silikatmasse), direkte Abreibung (Eismassage, Eiseinreibung), Kaltgas und Kaltluft mit entsprechenden Apparaturen sowie Eisteilbädern in Fuß- oder Armbadewannen.
Therapeutische Wirkung:
- Dämpfung von Entzündungen.
- Herabsetzung der Nervenleitgeschwindigkeit mit Hemmung der Nozizeptoren.
- Anregung der Aktivität der Muskelspindeln mit Muskeltonuserhöhung bei kurzzeitigem Kältereiz.
- Minderung der Aktivität der Muskelspindeln mit Muskeltonussenkung bei länger dauerndem Kältereiz.
Schädigungen/Funktionsstörungen:
- Schwellung, Reizung und/oder Entzündung, posttraumatisch, postoperativ, entzündlich.
- Schmerzen.
- Spastische Paresen (länger dauernder Kältereiz).
- Schlaffe Paresen (kurzfristiger Kältereiz).
Therapieziel:
- Schmerzlinderung.
- Muskeltonusregulation.
- Minderung einer Schwellung, Reizung, Entzündung.
Regelbehandlungszeit:
Rotlicht | 10 bis 20 Minuten | |
Fangopackung | 20 bis 30 Minuten | |
Heiße Rolle | 10 bis 15 Minuten | |
Ultraschall | 10 bis 20 Minuten | |
Kältetherapie | 5 bis 10 Minuten |
Quelle Text bis hier: Leistungsbeschreibung Physiotherapie, Anlage 1a zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V
Abrechnung:
Die Thermotherapie wird als therapeutische Heilbehandlung auf ärztliche Verordnung durchgeführt und von den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen erstattet.
Haben Sie keine Verordnung, können Sie Ihre medizinischen Probleme am Bewegungsapparat auch von der Heilpraktikerin für Physiotherapie Ramona Lippold untersuchen und behandeln lassen.
Zur Vorbeugung von Bewegungseinschränkungen und Störungen im Muskel- und Skelettsystem können wir Thermotherapie als präventive Maßnahme anbieten.
Firmen können ihren Mitarbeitern präventive Thermotherapie im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung anbieten.