Versicherte einer privaten Krankenversicherung (PKV)
Physiotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte sind durch den Versicherten an den Heilmittelerbringer zu vergüten. Hierzu wird zwischen Patient und Praxis vor Behandlungsbeginn eine Honorarvereinbarung über Anzahl, Dauer und Vergütung der Behandlung geschlossen. Es handelt sich regelmäßig um einen Dienstvertrag. Jede erhaltene Behandlung ist durch den Patienten mit Datum und Unterschrift gegenzuzeichnen. Nach Abschluss der Behandlungen wird eine Rechnung übergeben oder zugesandt, diese ist innerhalb 14 Tagen zu begleichen.
Bitte beachten: Sollte die Honorarvereinbarung nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin unterzeichnet vorliegen, so müssen wir den Termin an einen anderen Patienten vergeben.
Unsere Preise und die zugehörigen Behandlungszeiten wurden unter der Berücksichtigung der hohen Qualifikation unserer Therapeuten kalkuliert und können Sie unserer Preisliste für Privatpatienten und Selbstzahler entnehmen.
Hygienekosten sind einkalkuliert und werden nicht gesondert ausgewiesen.
Ob und in welcher Höhe Ihre Krankenversicherung die Behandlungskosten erstattet, ist von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag abhängig und können wir nicht beeinflussen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie dies vor Unterzeichnung der Honorarvereinbarung abklären.
Auf Wunsch können wir die Regelbehandlungszeiten im Raster von fünf Minuten individuell anpassen. Der Einzelpreis für fünf Minuten Behandlungszeit ist in der Preisliste mit angegeben.
Therapeutische Leistungen für Versicherte von privaten Krankenversicherungen werden durch diese in der Regel nur erstattet, wenn sie auf Grund einer Verordnung eines Arztes, eines Heilpraktikers oder eines Heilpraktikers für Physiotherapie durchgeführt werden. Bitte prüfen Sie hierzu Ihren Versicherungsvertrag.
Selbstzahler
Physiotherapeutische Leistungen für gesetzlich Versicherte sind gemäß § 12 SGB V ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich zu erbringen und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Sind Sie der Meinung, dass Ihnen Ihre Gesundheit wichtiger ist als „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“, sprechen Sie uns bitte an. Gern können wir auf Selbstzahlerbasis Ihre Behandlungszeiten verlängern oder durch unterstützende Behandlungen (z.B. Fango) ergänzen und so den Behandlungserfolg maßgeblich verbessern.
Dies erfolgt bei vorliegender Verordnung eines Arztes, eine Heilpraktikers oder eines Heilpraktikers für Physiotherapie nach unserer Preisliste für Privatpatienten und Selbstzahler. Hier sind für ergänzende Behandlungen Preise zu Regelbehandlungszeiten, und für Verlängerungen von Behandlungen Preise je 5 Minuten angegeben.
Prävention
Sie möchten Krankheiten vorbeugen und etwas für Ihre Gesundheit tun?
Gern bieten wir Ihnen dazu Präventionsbehandlungen (einzeln) und Kurse (in der Gruppe) an.